Kassenzulassung

Kassenzulassung

Als Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin (Methode Schlaffhorst-Andersen) besitze ich eine Anerkennung

Um eine von den Krankenkassen übernommene Therapie durchführen zu können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt.
Dies kann der Hausarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kinderarzt, Neurologe, Lungenfacharzt, Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein.